AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Ferienapartments "Apart Sopherl", Pettneu 411, 6574- Pettneu am Arlberg. 

Die nachfolgenden Regeln gelten mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannten Ferienwohnung als vereinbart. Sie stehen auf der Homepage zu Einsicht zur Verfügung und werden auf Nachfrage gerne persönlich ausgehändigt oder bereits im Vorfeld via Mail übermittelt. 

Die nachfolgenden Regeln sollen Missverständnisse vermeiden, jedoch betrachten wir ein persönliches Gespräch als wesentlich zielführender. Grundsätzlich gilt, dass ein Mit- und Nebeneinander erwartet wird, wie es in jeder Ferienunterkunft von Gästen erwartet wird. Ebenso wird ein Umgang mit dem Inventar erwartet, wie es auch dem Umgang mit den eigenen Möbeln und Einrichtungsgegenständen entspricht. Wir halten fest, dass es sich um eine Unterkunft und keinen (Nacht-)Gastronomiebetrieb handelt. 

1. Kontaktdaten


"Apart Sopherl"
Mattle Vermietungs-GesmbH
Pettneu 411
6574- Pettneu am Arlberg

Geschäftsführender Gesellschafter - Mag. Julian Mattle 
Tel: 06503303303
Mail: julian.mattle@gmail.com

2. Vertragsabschluss:

Mit der verbindlichen Buchung und erhalt der Buchungsbestätigung gelten die jeweils vereinbarten Stornobedingungen. Die Bestätigung wird über die jeweils verwendete Buchungsplattform, bzw. per Mail versandt. Mündliche Vereinbarung haben keinerlei Geltung. 

3. Zahlung des Vertragspreises

Mit der Buchung werden pauschal verbindlich die Kosten für Endreinigung und die an die Gemeinde bzw. Tourismusverband abzuführende Kurtaxe in Rechnung gestellt. 

ES gelten die jeweils individuell vereinbarten Fristen für die Anzahlung auf das bekanntgegebene Konto. 

Eine Kaution wird nicht erhoben. 

4. Bezug des Mietobjektes (Anreise) 

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15:00Uhr 

5. Schlüssel

Nach Vorlage der Buchungsbestätigung werden den Mietern/ Gästen die Schlüssel ausgehändigt. Der Zutritt erfolgt durch elektronische Zutrittssystemen. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder der Nichtrückgabe bei Abreise wird ein Unkostenbeitrag von EUR 50.- verrechnet. 

Abreise:

Am Abreisetag ist die Unterkunft, sofern nichts anderes vereinbart, bis spätestens 09:30 Uhr in ordentlichem Zustand an den/die Vermieter oder eine von ihm befugten Person zu übergeben. Schäden sind unverzüglich den Vermietern oder dessen Befugten zu melden und schriftlich zu bestätigen. Ein Zuwiderhandeln bzw. Vertuschungsversuche werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Gleiches gilt für Schäden am Eigentum Dritter. Dem Vermieter und dessen Beauftragten steht das Recht einer detallierten Kontrolle zu. 
Bei Abreise sind Türen und Fenster zu schließen, der Müll ist an die entsprechende Sammelstelle zu bringen und entsprechend den dortigen Markierungen zu trennen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. 

7. Personen

Das Mietobjekt/ die Ferienwohnung wird nur den vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtung weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung angeführten Personen vom Grundstück zu verweisen. Ein zweitmaliges Zudwiderhandeln führt zu einem augenblicklichen Erlischen des Mietvertrages und die Unterkunft ist innerhalb einer Stunde zu verlassen. In diesem Fall steht den Mietern keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mieten. 

8. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach im Vorfeld erfolgter Absprache erlaubt. Dies gilt auch und insbesondere für Besucher der Mieter. Im Inneren der Unterkunft herrscht absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandeln wird einmalig verwarnt, beim zweiten Mal erslischt das Mietverhältnis augenblicklich. 
Im Freien, auf Balkonen, Terrassen und Parkplätzen kann gerne geraucht werden, hier stehen Aschenbecher zur Verfügung. Der/die Rauchenden Personen sorgen für ein ordentliches ablöschen der Zigaretten und haften für etwaige Schäden in Zusammenhang mit brennenden Aschenbechern. 

9. Instandhaltung der Ferienwohnung 

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar sorgfältig zu behandeln und jegliche Schäden zu vermeiden. Während der Mietzeit entstandene Schäden , fehlendes Inventar und sonstige außergewöhnliche Abnutzungen sind dem Vermieter bzw. dessen Befugten unverzüglich zu melden. 

Fehlbestände sind zu ersetzen, für die Reparatur der Schäden ist aufzukommen. Der Vermieter behält sich vor hierfür eine Kaution einzubehalten. 


10. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich die Appartments zu vertragskonformen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Appartments sind mit entsprechendem Inventar ausgestattet und sauber. Sollte es trotz aller Sorgfalt des Vermieters durch externe Faktoren (Unwetter, Lawinen, Brand, Explosion, Vandalismus) zu Situationen kommen, die die Ferienwohnung nicht wie vereinbart beziehbar machen, so haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. 

11. Rückabwicklung des Vertrags

Es gelten die jeweils vereinbarten Stornobedingungen. Eine Vorzeitige Abreise aufgrund externer Faktoren (Wetter, Straßensperren, unvorhersehbare Schließungen) berechtigen zu keinerlei Geltendmachung von Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüchen. Der Gast schuldet auch in diesem Fall den vollen vereinbarten Betrag.